Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulungen, Lehrgänge, Maßnahmen, Kurse, Seminare, Workshops, Blended-Learning Kurse und eLearning Kurse (im Folgenden als "Veranstaltung" bezeichnet), welche vom Bildungszentrum Radlmair e.U. (im Folgenden als "BZR" bezeichnet) angeboten werden.

Anmeldung

Die Anmeldung für Veranstaltungen kann telefonisch, per Post, per Mail, online oder persönlich vorgenommen werden. Jede Anmeldung wird bestätigt. Der Vertrag kommt erst durch diese Bestätigung zustande.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr können Sie dem jeweils gültigen Kursprogramm entnehmen. Im Entgelt inbegriffen sind, sofern nicht anders angegeben, Studienunterlagen im üblichen Umfang. Darüber hinausgehende Leistungen, wie z.B. Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und Versicherungskosten sowie sonstige Auslagen sind nicht inkludiert. Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht gesondert ausgewiesen, als Bruttopreise.

 

Die Teilnahmegebühr ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von €10,00 und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.

 

Bei Teilnahmegebühren über €100,00 kann über schriftlichen Antrag auch eine Ratenzahlung beantragt werden. Es liegt aber alleine im Ermessen des BZR, ob und in welcher Form im Einzelfall Ratenzahlung gewährt wird.

 

Die gesamte Teilnahmegebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn die Veranstaltung oder einzelne Termine nicht besucht werden, wenn verspätet in den Kurs eingetreten wird, oder dieser - aus nicht vom BZR zu vertretenden Gründen - vorzeitig abgebrochen wird.

Rücktrittsrecht

Bei Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, steht Ihnen innerhalb einer Frist vom 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses das Recht zu, den Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

 

Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Widerrufsrecht nicht zur Anwendung kommt, etwa weil das Widerrufsrecht bereits abgelaufen ist, ist für den Vertragsrücktritt ein Stornoentgelt zu bezahlen. Eine Stornierung bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos, ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 30% der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei einer Stornierung ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten. Für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens des Rücktritts maßgeblich. Das Stornoentgelt ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.

 

Da die Freischaltung von eLearning-Veranstaltungen erst erfolgt, nachdem eine Bestätigung über den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wird, erlischt nach §18 Abs 1 Z 11 FAGG das gesetzliche Widerrufsrecht.

 

Das BZR ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Veranstaltungsvertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die für die betreffende Veranstaltung vorgesehene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird, oder der/die für die Veranstaltung vorgesehene Trainer/in nicht zur Verfügung steht, oder der Kurs aus anderen Gründen, die nicht vom BZR zu vertreten sind, nicht (mehr) durchgeführt werden kann. Auch bei kurzfristigen Veranstaltungsabsage oder Terminverschiebungen kann kein Ersatz für entstandenen Aufwand geleistet werden.

 

Kommt es zu einem Widerruf, verpflichtet sich das BZR zu viel bezahlte Beträge binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen und Altersstufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus. Die Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen liegt einzig im Ermessen des BZR.

Teilnahmebestätigung

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht nur, nachdem die Teilnahmegebühr, einschließlich der sonstigen Kosten, zur Gänze bezahlt worden ist. Ebenso besteht ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung nur, wenn mindestens 75% der Veranstaltung besucht worden sind. Bei Blended-Learning und eLearning-Veranstaltungen müssen mindestens 75% der Präsenzkurszeit besucht worden sein, sowie 75% der Übungsbeispiele bearbeitet worden sein.

 

Sofern eine Prüfung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und zusätzlich die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.

 

Die neuerliche Ausstellung von Bescheinigungen (als Duplikat) kann aus organisatorischen Gründen im Falle von Teilnahmebestätigungen längstens 3 Jahre, im Falle von Zeugnissen bzw. Ausweisduplikaten bis längstens 7 Jahre nach Veranstaltungsende ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr beträgt €60,00 (inkl. USt). Für Zeugnisse, welche nicht vom BZR sondern von einer Fremdorganisation ausgestellt werden, können keine Duplikate ausgestellt werden.

Haftung

Eine Haftung des BZR sowie des Raumeigentümers für Sachschäden, die auf Grund leichter Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen, ist ausgeschlossen. Jede/r Teilnehmer/in übernimmt die volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen und entbindet das BZR und ihre Veranstaltungsleiter/innen von jeglicher Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Die BZR rät, vor Teilnahme an Veranstaltungen im Bereich Bewegung oder Persönlichkeit den Gesundheitszustand und allfällige Einschränkungen ärztlich abklären zu lassen und diese der Veranstaltungsleitung vor Beginn des Kurses mitzuteilen.

Hinweis

Unsere Veranstaltungen im Bereich Gesundheit und Persönlichkeit dienen ausschließlich der persönlichen Wissenserweiterung und Gesundheitsvorsorge, sowie der Stärkung des allgemeinen Wohlbefindens. Eine Absolvierung dieser Veranstaltungen berechtigt keinesfalls zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten, insbesondere solchen, die den gesetzlich geregelten Heilberufen vorbehalten sind.

Erreichen des Lernzieles

Lernen setzt ein aktives Engagement des Lernenden voraus und ist immer ein höchstpersönlicher Prozess. Nur durch das "Bemühen" des Trainers / der Trainerin alleine "entsteht beim Teilnehmer / bei der Teilnehmerin noch kein Lernerfolg". Für das Erreichen des Lernzieles sind somit Trainer/in und Teilnehmer/in gemeinsam verantwortlich.

Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Tieren ist nur bei vorheriger Zustimmung des BZR gestattet.

Hausordnung

Die geltenden Haus- und/oder Schulungsordnungen sind zu beachten. In allen Veranstaltungsräumen gilt Rauchverbot.

Datenschutz

Persönliche Daten werden elektronisch erfasst, bearbeitet und vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich BZR-internen Zwecken. Eine Weiterleitung durch das BZR erfolgt nur dann, und nur im erforderlichen Ausmaß, wenn dies für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem/r Teilnehmer/in erforderlich ist (z.B. für die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten, oder für die Zugänge zu eLearning Modulen).

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Sofern es sich um kein Konsumentengeschäft im Sinne des KSchG handelt, ist der Gerichtsstand Ried/Innkreis. Bei Konsumenten gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

Firmenbuchnummer: FN 448960k, UID: ATU70432258